Versandlexikon – Begriffe der Logistik einfach erklärt

A.TR

Die A.TR ist eine Warenverkehrsbescheinigung für den Export in die bzw. Import aus der Türkei. Sie zählt zu den Präferenznachweisen. Waren, für die eine A.TR vorliegt, können zollfrei in die Türkei bzw. in die EU eingeführt werden. Weitere Infos zum Versand in die Türkei finden Sie in unseren Exporttipps.

ATLAS

ATLAS steht für „Automatisiertes Tarif- und lokales Zoll-Abwicklungssystem“. Es ist eine vom Zoll zertifizierte Software, mit welcher schriftliche Zollanmeldungen durch elektronische Nachrichten ersetzt werden. Mit ATLAS kann u.a. eine elektronische Ausfuhranmeldung vorgenommen werden.

Binnenzollamt

Binnenzollämter sind für bestimmte Verwaltungsbezirke, die nicht an der Grenze liegen, zuständig. Sie dienen als Ansprechpartner für Fragen zur Ein- und Ausfuhr von Waren und Abwicklungen verschiedener Zollverfahren, z.B. dem zweistufigen Verfahren der elektronischen Ausfuhrerklärung. Ihre Fragen zum internationalen Versand beantworten wir Ihnen auch gerne in unseren Exporttipps bzw. Importtipps.

Elster-Zertifikat

Ein Elster-Zertifikat dient der Authentifizierung gegenüber der Finanzverwaltung. Gewerbliche Versender benötigen es für die Anmeldung von Exporten und Importen aus Drittländern mittels IAA Plus, einem Internetportal des Zolls. Lesen Sie weitere Informationen zur Ausfuhranmeldungen.

EORI

Eine EORI-Nummer ist Voraussetzung für die Zollabwicklung in der EU. Sie ersetzt die bisherige Zollnummer. Ein gewerblicher Versender benötigt eine EORI-Nummer sowohl für Importe als auch Exporte, z.B. für Zollanmeldungen und Handelsrechnung. Weitere Infos zum internationalen Versand finden Sie in unseren Exporttipps bzw. Importtipps.

Ermächtigter Ausführer

Das Verfahren „Ermächtigter Ausführer“ vereinfacht die Ausstellung von Ursprungserklärungen beim Export. Das zuständige Hauptzollamt muss dieses Verfahren bewilligen. Der „ermächtigte Ausführer“ muss sicherstellen, dass die Ursprungseigenschaft einer Ware zweifelsfrei nachgeprüft und überwacht werden kann.

Export

Unter Export, auch Ausfuhr genannt, versteht man den Transport von Waren ins Ausland. Dabei kann es sich bei dem Zielland sowohl um ein Drittland, d.h. nicht-EU-Land, als auch ein EU-Land handeln. iloxx bietet gewerblichen Kunden den Export von Stückgut und Containern sowie den weltweiten Profi Paketversand. Private Sendungen können international mit dem Einzelversand verschickt werden.

Gelangensbestätigung

Unternehmer müssen, um beim Versand in ein anderes Land der Europäischen Union (EU) von der Umsatzsteuer befreit zu werden, anhand einer Gelangensbesätigung nachweisen, dass eine Ware aus Deutschland tatsächlich in einem anderen EU-Mitgliedstaat angekommen ist. Lesen Sie die ausführlichen Informationen zur Gelangensbestätigung in unseren Exporttipps.

GUS

Die „Gemeinschaft Unabhängiger Staaten“ ist ein Staatenbund von Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Dazu gehören Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan. Informationen zum Versand in GUS-Länder finden Sie in unseren Exporttipps.

Handelsrechnung

Eine Handelsrechnung wird beim Export von Waren in Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, benötigt. Sie dient der Zollabfertigung im Einfuhrland und enthält z.B. die Anschrift des Rechnungsempfängers, die Bezeichnung der Waren und deren Wert. Lesen Sie die ausführliche Beschreibung der Handelsrechnung.

IAA Plus

Die Abkürzung IAA steht für Internetausfuhranmeldung. Über ein Online-Portal des deutschen Zolls erfolgt die elektronische Ausfuhranmeldung. Bei IAA Plus erfolgt die Authentifizierung mittels eines ELSTER-Zertifikats. Lesen Sie weitere Informationen zur elektronische Ausfuhranmeldung.

IATA

IATA steht für International Air Transport Association. Als Dachverband der Fluggesellschaften fördert die IATA den sicheren und planmäßigen internationalen Transport von Personen und Waren auf dem Luftweg. Sie stellt u.a. den beim Export benötigten Luftfrachtbrief aus. Weitere Infos zum internationalen Versand finden Sie in den Exporttipps.

MRN

MRN steht für Movement Reference Number (engl. für Versandbezugsnummer). Diese Nummer wird vom Zoll vergeben, wenn er eine elektronische Ausfuhranmeldung annimmt. Die MRN macht jeden Versandvorgang identifizierbar.

Postleitzahl (PLZ)

Postleitzahlen, abgekürzt PLZ, grenzen den Abhol- bzw. Zustellort ein. Mit iloxx können Sie Pakete europaweit versenden.

In Deutschland werden 5-stellige Zahlencodes verwendet – je nach Land kann das Leitsystem allerdings variieren. Für eine optimale Versandabwicklung ist es notwendig, die Postleitzahl im richtigen Format anzugeben. In unserer Übersichtstabelle können Sie die korrekte Formatierung für Ihre Wunschdestination nachlesen.

Präferenznachweis

Mit einem Präferenznachweis wird der Ursprung einer Ware belegt. Die Europäische Gemeinschaft unterhält mit verschiedenen Ländern sogenannte Präferenzabkommen. Beim Export in eines dieser Länder fallen mit einem Präferenznachweis geringere oder gar keine Zölle an. Hier finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Formen des Präferenznachweises.

Proforma-Rechnung

Eine Proformarechnung ist ein Beleg für Waren, die keinen Handelswert haben. Beim Export wird den Zollbehörden mit einer Proformarechnung der Wert der Waren nachgewiesen. Sie muss eine Wertangabe mit einem Vermerk wie z.B. „Geschenksendung – Wert nur für Zollzwecke“ haben. Der Aufbau entspricht dem der Handelsrechnung.

Seefracht

Seefracht bezeichnet den Transport von Frachtgütern per Schiff. LOX Frachten organisiert gerne Ihren Import und Export per Seefracht. Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Frachtanfrage an.

Ursprungserklärung

Die Ursprungserklärung zählt zu den Präferenznachweisen. Bei der Einfuhr von Waren bis 6.000 Euro Warenwert wird von den Zollbehörden bestimmter Länder eine Ursprungserklärung verlangt. Beim Export in Länder, für die ein Präferenzabkommen besteht, fallen mit Ursprungserklärung geringere oder gar keine Zölle an. Hier finden Sie den offiziellen Wortlaut der Ursprungserklärung.

Ursprungsland

Das Ursprungsland ist das Land, in dem die Ware hergestellt wurde. Die Angabe ist beim Export in bestimmte Länder wichtig. Was Sie beim internationalen Versand außerdem beachten müssen, können Sie jederzeit in unseren Exporttipps nachlesen.

Ursprungsnachweis

Der Ursprungnachweis zählt zu den Präferenznachweisen. Beim Export in bestimmte Länder sollte, wenn der Wert für eine Freischreibung überschritten wird, ein Ursprungsnachweis erbracht werden. Beim Export in Länder, für die ein Präferenzabkommen besteht, fallen mit Ursprungsnachweis geringere oder gar keine Zölle an.

Warenverkehrsbescheinigung

Der Warenverkehrsbescheinigung zählt zu den Präferenznachweisen. Beim Export in bestimmte Länder muss bei einem Warenwert von über 6.000 EUR der Präferenznachweis durch das Formblatt Warenverkehrsbescheinigung erfolgen. Bei bestehenden Präferenzregelungen können mit dieser Bescheinigung Zollbegünstigungen gewährt werden. Weitere Infos zum internationalen Versand finden Sie in unseren Exporttipps bzw. Importtipps.

Zoll

Die deutsche Zollverwaltung, kurz Zoll, ist eine Behörde des Bundesministeriums der Finanzen und als solche für die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zuständig. Als Zoll wird auch eine von der Zollverwaltung erhobene Gebühr für den Import (Einfuhrzoll) oder Export (Ausfuhrzoll) von Waren bezeichnet. Auch der grenzüberschreitende Versand von Paketen unterliegt zollrechtlichen Bestimmungen. Für private Sendungen innerhalb der EG-Mitgliedstaaten wird kein Zoll erhoben. Geschenksendungen, also Sendungen von Privatpersonen, können i.d.R. ohne Zollformalitäten auch in ein Drittland versandt werden. Beim Transport von Frachten übernimmt LOX Frachten gerne die Zollabwicklung für Sie.