Importverbote von Produkten – Regelungen für Einfuhr und Transport
    
    
        Für die Einfuhr von Produkten aus Drittländern gelten umfassende Regelungen. So müssen gesetzliche Vorschriften beachtet werden, die z.B. zum Schutze der Bevölkerung vor unsicheren Produkten oder zum Schutze der Umwelt, erlassen wurden. Für folgende Produkte besteht ein generelles Importverbot. Sie dürfen nicht aus einem Drittland in die EU eingeführt werden:
    
    
        
        
            
                - Glüh- und Halogenlampen mit 60 Watt und mehr
- Preislich gestaffelte  Arzneimittel der Codenummer 3004 900
- Konsumgüter, welchen bei der Herstellung  radioaktive Stoffe zugesetzt wurden
- Produkte, die  ozonabbauende Stoffe  enthalten
-  Gegenstände mit Symbolen verbotener Organisationen 
         
     
    
        Ausführliche Informationen zu den beim Transport zu beachtenden zollrechtlichen Regelungen und Importverboten erhalten Sie beim Zoll unter Einfuhr von Produkten.
    
    
	
        
            
                Den Transport von Produkten, deren Import nicht untersagt ist, organisiert LOX Frachten für Sie per Luft- und Seefracht.