Importverbote von Pflanzen – Regelungen für Transport und Einfuhr

Für die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzgut und Pflanzerzeugnissen in die EU gelten besondere Regelungen. Es müssen sowohl gesetzliche Vorgaben zum Artenschutz als auch Vorschriften zum Schutz vor Schädlingen und Krankheiten beachtet werden. Für folgende Pflanzen besteht ein Importverbot. Sie dürfen nicht aus einem Drittland in die EU importiert werden:

Importverbot Lebensmittel

  • artengeschützte Pflanzen ohne Artenschutzdokumente
  • besonders gefährliche Schadorganismen und damit befallene Pflanzen
  • Kartoffel- und Rebenpflanzgut aus Drittländern

Ausführliche Informationen zu den Importsverboten erhalten Sie beim Zoll unter Pflanzenverbote.

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich vor dem Import beim Zoll über die aktuellen Regelungen für Transport und Einfuhr von Pflanzen.

Warenbezogene Importverbote