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Importverbote von Produkten

Regelungen für Einfuhr und Transport

Import-Verbot Produkte Für die Einfuhr von Produkten aus Drittländern gelten umfassende Regelungen. So müssen gesetzliche Vorschriften beachtet werden, die z.B. zum Schutze der Bevölkerung vor unsicheren Produkten oder zum Schutze der Umwelt, erlassen wurden. Für folgende Produkte besteht ein generelles Importverbot. Sie dürfen nicht aus einem Drittland in die EU eingeführt werden:
  • Glüh- und Halogenlampen mit 60 Watt und mehr
  • Preislich gestaffelte Arzneimittel der Codenummer 3004 900
  • Konsumgüter, welchen bei der Herstellung radioaktive Stoffe zugesetzt wurden
  • Produkte, die ozonabbauende Stoffe enthalten
  • Gegenstände mit Symbolen verbotener Organisationen
Ausführliche Informationen zu den beim Transport zu beachtenden zollrechtlichen Regelungen und Importverboten erhalten Sie beim Zoll unter Einfuhr von Waren.
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich vor dem Import beim Zoll über die aktuellen Regelungen für Ihren Transport.

Weitere warenbezogene Importverbote:

Den Transport von Produkten, deren Import nicht untersagt ist, organisiert LOX Frachten für Sie per Luft- und Seefracht, als Spezialtransport oder per Landverkehr.
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Für Produkte wie Glühlampen und Arzneimittel gelten Importverbote bei einem Transport aus einem Drittland in die EU. Beachten Sie vor dem Transport dieser Produtke die zollrechtlichen Bestimmungen.
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