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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der iloxx AG
Stand März 2011
§ 1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der iloxx AG, Nürnberg HRB 18363, („iloxx“) über Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen sowie das Produkt iloxx SAFETRADE.
(2) Soweit durch zwingende gesetzliche Vorschriften, individuelle Einzelvereinbarungen oder diese AGB nichts Anderes bestimmt ist, gelten bei Verträgen über Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen ergänzend und in dieser Reihenfolge die Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag.
§ 2 Leistungen von iloxx
(1) iloxx übernimmt die Durchführung von Transportdienstleistungen für Privat- und Firmenkunden. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen beauftragt iloxx regelmäßig Drittunternehmen („Dienstleister“), die den Transport für iloxx ausführen. Mit dem Produkt iloxx SAFETRADE bietet iloxx zudem ein Treuhandsystem zur Abwicklung der Bezahlung bei Kaufvorgängen im Internet an.
(2) Die von iloxx zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem iloxx erteilten Einzelauftrag und der iloxx Produktübersicht in ihrer jeweils gültigen Fassung, die unter www.iloxx.de/produkte eingesehen werden kann.
§ 3 Vertragsabschluss und Vertragsverhältnis
(1) Die Angebote von iloxx sind unverbindlich. Für einen wirksamen Vertragsschluss ist folgendes erforderlich: Der Auftrag des Kunden wird von iloxx durch eine Benachrichtigung per E-Mail unter Mitteilung des den Transport ausführenden Dienstleisters, der Auftragsnummer sowie des voraussichtlichen Abhol- und Zustelltermins angenommen.
(2) Die Angebote von iloxx wenden sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristischen Personen.
(3) Mitteilungen zwischen iloxx und dem Kunden erfolgen in Textform, also entweder per Briefpost, Telefax oder E-Mail.
(4) Das vom Kunden an iloxx für erbrachte Leistungen zu bezahlende Entgelt ergibt sich aus dem iloxx erteilten Einzelauftrag.
(5) Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von iloxx eingereichte Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere mangels Deckung) zurückgegeben, hat er an iloxx eine Mehraufwandsentschädigung von 17,85 EUR (inklusive Umsatzsteuer) je zurückgegebener Lastschrift zu bezahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass iloxx kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Widerrufsrecht des Kunden
(1) Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
iloxx AG
Gutenstetter Str. 8b
90449 Nürnberg
E-Mail:service@iloxx.de
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er iloxx insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung, für iloxx mit deren Empfang. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt wurde, bevor der Kunde das Widerrufsrecht ausgeübt hat.
§ 5 Verbotsgut und andere Ausschlüsse
(1) Die nachfolgend genannten Verbotsgüter können nicht Gegenstand eines Vertrages mit iloxx werden:
  • verderbliche Güter, Geld, Edelmetalle in Barrenform, Kunstgegenstände, temperaturgeführte Güter, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, sowie gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung.
  • Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten.
  • Güter, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern.
  • Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen können.
  • jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß abgelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Umverpackung treten dürfen.
(2) Waren von besonderem Wert, die der Güterklasse IV nach § 6 Abs. 1 der AGB zuzuordnen sind, können nicht Gegenstand eines Vertrages mit iloxx werden, es sei denn sie werden über das Produkt iloxx Value beauftragt.
(3) Der Kunde kann die Übernahme von Waren zum Transport, die Verbotsgüter nach vorstehendem Abs. 1 sind oder die nach vorstehendem Abs. 2 ausgeschlossen sind, nicht als vertragliche Annahme verstehen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Bei Auftragserteilung hat der Kunde die zu versendende Ware der Güterklasse zuzuordnen, die der zu versendenden Ware entspricht. Daraus berechnet sich dann der Zuschlag für eine evtl. in Anspruch genommene Sicherungsleistung. Es bestehen folgende Güterklassen:
  • Güterklasse I:
    Allgemeine Paket- und Speditionsgüter, z.B. Fahrzeugteile, Maschinen, Reifen, Felgen, Sportgeräte, Hantelbänke, Textilien, usw. in Originalverpackung.
  • Güterklasse II:
    Besonders bruch- und diebstahlgefährdete Güter, Waren, die sich nicht in der Originalverpackung des Herstellers befinden und nicht die vom jeweiligen Hersteller vorgesehenen Original-Transportsicherungen aufweisen, z.B. Computer, Monitore, Kopierer, Drucker, Handys, Elektroartikel aller Art, braune Ware, weisse Ware, Fahrräder, Sonnenbänke, Solarien, Lautsprecher, u. ä.
  • Güterklasse III:
    Fahrzeuge aller Art, PKW, Motorräder, Motorroller, Wohnmobile, Wohnfahrzeuge, Traktoren etc.
  • Güterklasse IV:
    Wertsendungen der Valoren Klasse I und II, z.B. Uhren, Echtschmuck, Edelmetalle, Edel- und Halbedelsteine, Münzen, geldwerte Dokumente wie Eintrittskarten oder Flugtickets etc.
  • Güterklasse V:
    Möbel jeder Art, z.B. Schränke, Kommoden, Sofas, Regale, Standuhren, Betten, Tische, Stühle usw.
(2) Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die zu versendende Ware versandfertig zur Abholung bereit steht. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben in der Auftragserteilung zu entsprechen. Weicht sie davon ab, ist iloxx berechtigt, das Entgelt in Rechnung zu stellen, das nach der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste von iloxx bei zutreffenden Angaben berechnet worden wäre. Die Waren sind vom Versender deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von den Dienstleistern mitgebrachten oder vorliegenden Adress-Aufkleber ordnungsgemäß an der Ware aufgebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Wenn der Kunde diese Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt, hat er iloxx den daraus entstehenden Schaden zu erstatten.
(4) Der Kunde hat durch geeignete und sichere Verpackung sicher zu stellen, dass eine Beschädigung der zu versendenden Ware beim Transport ausgeschlossen ist; ebenso, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. Keine Verpackungspflicht besteht beim Versand von Möbeln mit iloxx Möbeltransport und iloxx Möbeltransport Premium sowie beim Versand von Fahrzeugen mit iloxx Fahrzeugtransport.
(5) Entspricht eine Sendung nicht den vorstehenden Regelungen, kann iloxx deren Annahme zum Transport verweigern und eine bereits übernommene Sendung zurückgeben oder zur Abholung bereithalten.
§ 7 Ausführung des Transports, Störungen
(1) Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Kunden hinzuweisen, wenn der Kunde der Absender ist.
(2) Bei jedem Nichtantreffen des Versenders innerhalb des beauftragten Zeitraumes kann iloxx dem Kunden 17,85 EUR (inklusive Umsatzsteuer) in Rechnung stellen, es sei denn, in der bei Auftragserteilung gültigen Produktübersicht von iloxx ist für Leerfahrten ein höheres Entgelt vorgesehen; gleiches gilt, wenn die zu versendende Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vom ausführenden Dienstleister nicht übernommen wird.
(3) Die Zustellung der Sendung erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn, wenn sie die Sendung annehmen. Es werden auch elektronische Mittel zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung eingesetzt.
(4) Ist eine Zustellung nach vorstehendem Absatz 3 nicht möglich, weil der Empfänger nicht angetroffen wird und auch keine Zustellung an andere Personen erfolgt, wird der Auftraggeber informiert und die zu versendende Ware nach Weisung des Auftraggebers entweder an den Versender zurückgeschickt, erneut versucht dem Empfänger zuzustellen oder zur Abholung durch den Empfänger bereitgehalten. Zudem kann iloxx dem Kunden je erfolglosen Zustellversuch zusätzlich in Rechnung stellen: Bei einem Gewicht der zu versendenden Ware von bis zu 100 kg: 17,85 EUR (inklusive Umsatzsteuer); bei einem Gewicht der zu versendenden Ware von mehr als 100 kg: 17,85 EUR für die ersten 100kg und 5,95 EUR je weitere angefangene 100 kg (jeweils inklusive Umsatzsteuer).
§ 8 Sicherungsleistung
(1) Als Zusatz- und Nebenleistung zum Transport bietet iloxx das Produkt „Sicherungsleistung“ an. Dabei kann der Kunde bei Auftragserteilung einen konkreten Sicherungsleistungsbetrag auswählen, und zwar von maximal 2.000,-- EUR bei Kunden mit dem Status Privatkunde sowie von maximal 5.000,-- EUR bei Kunden mit dem Status Firmenkunde; wird die Sicherungsleistung im Zusammenhang mit dem Produkt iloxx Fahrzeugtransport gewählt, kann unabhängig vom Status des Kunden ein Sicherungsleistungsbetrag von maximal 25.000,-- EUR gewählt werden. Wählt der Kunde bei Auftragserteilung die Sicherungsleistung aus, hat er gegenüber iloxx die nachfolgend geregelten zusätzlichen Ansprüche.
(2) Bei Verlust oder Beschädigung der versandten Ware leistet iloxx Wertersatz (maximal bis zur Höhe des bei Auftragserteilung gewählten Sicherungsleistungsbetrages) wie folgt:
a)Bei Verlust der versandten Ware:

Bei Verlust von Waren, die im Zusammenhang mit einem Kaufgeschäft versandt wurden, leistet iloxx Wertersatz in Höhe des bei dem Kaufgeschäft vereinbarten Kaufpreises oder des Einkaufspreises des Verkäufers, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. In allen anderen Fällen eines Verlustes leistet iloxx Wertersatz in Höhe des Verkehrswertes. Der Wertersatz erfolgt in Höhe des Nettobetrages ohne Umsatzsteuer, wenn der Ersatzberechtigte zum Ausweis von Vorsteuer berechtigt ist, und in Höhe des Bruttobetrages einschließlich Umsatzsteuer, wenn dies nicht der Fall ist.
b)Bei Beschädigung der versandten Ware:

Wurde die versandte Ware beschädigt, bemisst sich der Wertersatz nach den Kosten der Reparatur; bei Berechtigung des Ersatzberechtigten zum Vorsteuerabzug ohne Umsatzsteuer ansonsten einschließlich Umsatzsteuer. Ist eine Reparatur unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigem wirtschaftlichem Aufwand möglich, gelten die Regelungen bei Verlust.
Der bei Auftragserteilung vom Kunden gewählte Sicherungsleistungsbetrag ist die Höchstgrenze des Wertersatzes, den iloxx insgesamt in einem Schadensfall und für jeden Transportauftrag leistet, eine etwa erstatte Umsatzsteuer ist dabei eingeschlossen.
(3) Ein Wertersatz ist ausgeschlossen, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf ungenügender Verpackung oder mangelhafter Kennzeichnung der versandten Ware beruhen; ebenso erfolgt kein Wertersatz, wenn der Kunde die zu versendende Ware bei Auftragserteilung nicht der richtigen Güterklasse nach § 6 Abs. 1 der AGB zugeordnet hat.
§ 9 Allgemeine Bestimmungen
(1) Für die Vertragsbeziehung des Kunden mit iloxx gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Kunde kann Ansprüche gegen iloxx weder abtreten noch verpfänden; dies gilt nicht für Geldforderungen.
(3) Der Kunde kann gegen eine Forderung von iloxx nur mit Forderungen aufrechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit iloxx; gleiches gilt, wenn der Kunde bei Auftragserteilung an iloxx keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
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