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Das iloxx-Team wünscht Ihnen eine gute Zeit.
Christoph Bergen Firmenkundenbetreuer |
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Egal ob Paket, Sperrgut oder Palette: Sie beauftragen heute, morgen wird zugestellt. Nutzen Sie den Expressversand von iloxx für eilige nationale und internationale Sendungen: |
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Pakete, Paletten, Sperrgut und unverpackte Fracht |
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| flexible Zustell- und Abholoptionen |
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Garantierte Next-Day-Zustellung innerhalb Deutschlands und der EU |
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| Auch Spätabholung oder Samstagszustellung sind kein Problem. Wir finden schnell die passende Lösung für Ihren Versand. |
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Für weniger eilige Sendungen, nutzen Sie unseren Profi Paketversand. Je mehr Sie versenden umso günstiger wird es! Profi Paketversendern wird auch eine Vielzahl praktischer Online-Tools geboten, die den Versand noch einfacher gestalten. |
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Interessiert? Schreiben Sie einfach eine E-Mail service@iloxx.de oder wenden Sie sich an unsere Firmenkundenbetreuer unter 0180 5 597781*. |
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Laut einer Information des deutschen Zolls können Internet-Ausfuhranmeldungen ab dem 01.09.2011 nur noch über die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) erstellt und an die zuständige Zollstelle übermittelt werden. Für die Nutzung der IAA-Plus ist ein ELSTER-Zertifikat notwendig, das über das ELSTER-Online-Portal beantragt werden kann. |
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Beachten Sie, dass das ELSTER-Zertifikat spätestens drei Wochen vor der Umstellung, d.h. bis zum 10.08.2011, beantragt werden sollte. |
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Anders als bei der IAA können direkte Vertreter von Anmeldern die IAA-Plus nur dann nutzen, wenn sie gleichzeitig auch der Subunternehmer sind. Ist dies nicht der Fall, kann die Ausfuhranmeldung nur noch via ATLAS-Teilnehmersoftware elektronisch bei der Zollstelle vorgelegt werden.
Weitere Informationen zur Internet-Ausfuhranmeldung |
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Der Bundestag hat eine erneute Reform des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts beschlossen. Die Widerrufsbelehrung wurde zum Teil neu formuliert, wonach alte Mustertexte erneuert werden müssen, so Rechtsanwalt Dr. Bahr.
Für den Wertersatz bei Fernabsatzverträgen gibt es nunmehr einen eigenständigen Paragraphen. Dieser besagt, dass der Unternehmer bei genutzten Waren nur noch dann Wertersatz erhält, wenn die Nutzung über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht und der Verbraucher über den Wertersatz auch belehrt wurde. |
Für die Verkündung durch das Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten der neuen Regelung ist noch kein Termin bekannt. Unternehmer haben nach Inkrafttreten eine dreimonatige Übergangsfrist, bis die Änderungen in die Tat umgesetzt werden müssen.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier. |
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